Leere Flaschen

30. Mai 2007, 18:03 Uhr von pantoffelpunk

Ton Steine Scherben sangen im Rauch-Haus-Song:

“Und vier Monate später stand in Springer’s heißem Blatt,
das Georg-von-Rauch-Haus hat eine Bombenwerkstatt.
Und die deutlichen Beweise sind zehn leere Flaschen Wein
und zehn leere Flaschen können schnell zehn Mollis sein.”

Die Erweiterung des §129 um die Absätze c und d würden mich wahrscheinlich im Falle einer Razzia unstrittig und sofort zu einer terroristischen Vereinigung machen:

Mollis

Unsere Flaschen sind sogar entsprechend beschriftet.

flattr this!

6 ma was gesacht

  1. Mit Beschriftung? Spießer! Wer macht Molotow-Cocktails mit Beschriftungen drauf? Wohl noch Blümchen auf den Flaschen, wa? Oder Duftöl drin… ;-)

    Reply to this comment
  2. die beste Argumentation habe ich vor zwei Wochen bei der Filzung von Demonstranten und der Beschlagnaheme diverser Gegenstände, denn: “In Verbindung mit einer Stahlkugel, wäre dies eine Waffe!”
    Merke: bei der nächsten Demo vielleicht doch auf die Socken verzichten, denn (!) in Verbindung mit einem Atomsprengkopf, wären diese eine Waffe!

    Reply to this comment
  3. @Nils: Die sind nicht von mir sondern vom Hersteller beschriftet worden. Jetzt frag mich nicht, welche Firma Molotow-Coktails herstellt….
    @ben: Meine Socken sind auch ohne Atomsprengkopf eine Waffe.

    Reply to this comment
  4. Was habt ihr eigentlich, der Molli ist doch z. Bsp. in Heiligendamm ein gern gesehener Gast, hat sogar vom Verwaltungsgericht Schwerin ungehinderten Zugang zugesprochen bekommen.

    Reply to this comment
    gesacht am 30. 05. 2007 um 22:18 Uhr
    von corax
  5. Warum sollte ich meinem Atomsprengkopf eine Socke überziehen? Ich will doch keine Bank ausrauben.

    Reply to this comment
  6. Socken vs Atomsprengköpfe und Mollis? Wart ma, da kann ich mithalten *alte Socken unterm Sofa vorkramt*

    Reply to this comment
    gesacht am 31. 05. 2007 um 11:56 Uhr
    von Andros

Sach ma was...

WICHTIG: Sollte der oben eingetragene Link auf eine rein gewerbliche Seite führen, behalte ich es mir vor, für die hier platzierte Werbung Gebühren einzufordern. Der Rechnungsbetrag errechnet sich wie folgt: 150,- € x pagerank der beworbenen Seite. Er wird jedoch mindestens 300,- € betragen. Mit Klicken des Absenden-Buttons erkennen Sie diese Regelung an und verpflichten sich, die Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.



Datum: Mittwoch, 30. Mai 2007 um 18:03
Kategorie: zermatschtes
Kommentarfeed: RSS 2.0
TrackBackLink