In Artikel 79 des Grundgesetzes werden mittels eines Herings der sogenannten Ewigkeitsklausel bestimmte Grundfeste der demokratischen Ordnung der Bundesrepublik auf ewig geschützt:
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Artikel 20 GG, der unter dem Schutz dieser Ewigkeitsklausel steht, mithin nicht und niemals nicht änderbar ist – da können Herr Schäuble und Frau von der Leyen noch so viel Terrorgefahr und Kinderpornoindustrie herbeifantasieren – besagt in Absatz 2:
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Dieses Prinzip der Gewaltenteilung wurde soeben durch die große Koalition (ohne merklichen Widerstand der Grünen) aufgehoben.
Weiter heißt es in Artikel 20:
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Da weder unsere von Franziska initiierte Petition, noch zahlreiche Demos, noch kritische Berichte in fast sämtlichen Medien, noch die Aussagen von Spezialisten und Betroffenen dazu geführt haben, umdenken zu lassen, scheint Abhilfe nicht möglich und wir sollten uns alsbald überlegen, wie es anders geht.
BUMM!