Verbieten und bestrafen, bestrafen und verbieten.

Verbieten und bestrafen, bestrafen und verbieten.

Die Franzosen heben das Gesetz schon 1791 als nicht-zeitgemäß abgeschafft. Die hohen Herren aus Bayern wollen aber zum Schutz kirchlicher Symbole den §166, das strafrechtliche Verbot der Gotteslästerung, verschärfen. „Der Schutz und die Achtung religiöser Gefühle gehört zu den Grundwerten unserer Gesellschaft.“

Adolf Benedikt Soeder

Das passt ja gut zum vor kurzem gerichtlich durchgesetzten Schutz des anderen Symbols, dass die Grundwerte unserer Gesellschaft so plakativ darstellt und darum auch niemals durchgestrichen gezeigt werden darf.

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