Pieschen gegen rechts!

Pieschen gegen rechts!

Liebe SPD, Unterbezirk Dresden-Elbe-Röder! Engagement gegen rechts, in diesem Falle gegen ein NPD-Büro, achte ich zunächst einmal sehr. Wenn mir auch der Name der Aktion „Bürgerfrühstück gegen rechts“ wie so viele sozialdemokratische Versuche, gegen Nazis aufzustehen, etwas fad daherkommt, denn wie immer, SPD, macht Ihr Eure Sache halbherzig – „Bürger verputzen Nazis zum Frühstück“ fände ich bespielsweise eine Spur offensiver und auch witziger.

Geradezu genial erscheint mir da der mutig gewählte Name der Initiative „Pieschen gegen Rechts!“, an der auch Ihr, Sozis, beteiligt seid. Aber, Sozis, wie oben beschrieben fahrt Ihr auch hier gemächlich durch die Weltgeschichte, anstatt der Initiative zum Beispiel mit einem solchen Aufnäher zu etwas Pfiff zu verhelfen:

Pieschen gegen Rechts!

Ach so, SPD und Bürgerinitiative „Pieschen gegen Rechts!“, würdet Ihr Euer Konzept wohl bitte dringend an jene Stadt und vor allem diese Gemeinde weitergeben? Auf lustige Aufnäher freut sich jetzt schon: Euer pantoffelpunk.

17 Responses »

  1. Sogesehen hast du natürlich (hihi) recht.
    Die Klammern sind überflüssig.
    Das kommt von zuviel PC bzw. dem Frauenwahlrecht. (kleiner Scherz ;-) )
    Warum sollte er sich zu mir drohen, ist das ne Drehung?
    Knick-Knack ohne „n“s ist auch nicht schlecht- Tritt Kack!

    By the way, gutes blog, vermittelt ernstes oft witzig, gefällt mir, weiter so.

    Pax

  2. Button aus Eigenkreation?
    Schön.
    Aufpassen wegen §86a. In diesem Fall hätte der Stuttgarter Staatsanwalt sogar mal eine Handhabe, weil das schäbbige Kreuz komplett sichtbar ist.

  3. I. Entgegen der Auffassung des Landgerichts erfüllt die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Darstellungen, bei denen sich bereits aus ihrem Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise ergibt, dass sie in einem nachdrücklich ablehnenden Sinne gebraucht werden, unabhängig von deren Umfang nicht den Straftatbestand des § 86 a StGB.

    Aus dem
    BGH – Urteil vom 15.03.2007, Aktenzeichen: 3 StR 486/06

    nachzulesen hier:
    http://www.juraforum.de/urteil.....48606.html

    Pax

  4. Stimmt wohl. Wäre nur blöd als Linker wegen rechter Symbolik dran zu sein… Mach doch einfach die Pißpfütze mit Strahl zum Männeken mit dazu. Da gibt´s doch die nette Nazis piss off Vorlage mit Donald Duck…

  5. Moin Corax.
    Ist schon richtig. Ich kenne das Urteil. Es bezieht sich aber darauf, daß das HK durchgestrichen, zerschlagen oder sonst was ist. Als alleiniges komplettes Symbol ist und bleibt es meines Wissens strafbar.

    Habe aber grad gesehen, daß da doch ne kleine Pfütze und ein Strahl drauf sind. Shame on me…

  6. Der Pissstrahl ist da, Dude. Stell mal den Kontrast Deines Monitors ein. :-)
    Nee, ich hab das so gemacht und so bleibt das. Und wenn mich wer verklagen will, soll er das tun. Dann programmiere ich bgh-wegtreten.de und alles wird gut.

    Aber hast Du n Link zu der Donald Duck Sache für mich?

  7. Moin Seppel,

    „Als alleiniges komplettes Symbol ist und bleibt es meines Wissens strafbar.“

    Nein ist es nicht. ;-)
    Die Jungs sind ja schließlich auch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert und wollen alle zwei Wochen neu entscheiden Was geht und Was nicht.
    Wenn sich „offenkundig“ und eindeutig“ ergibt, dass es gegen! die Wixxer ist, ist es nicht verboten, „unabhängig von derem Umfang“. Steht doch alles da. ;-)

    Und wie es gemeint ist, ist doch wohl eindeutig oder nicht?

    Pax

  8. Jap. Richtig. Es gab allerdings (und gibt sie immer wieder – jedenfalls noch) Verfahren, weil das Scheißding eben nicht in irgendeiner Form übermalt oder kaputt gemacht wurde. Sondern nur was daneben war oder ein Schriftzug dabei stand. Und dann wegen 86a. Du hast allerdings Recht. Seit diesem Grundsatz-Urteil ist es wesentlich einfacher geworden. Und den Strahl hatte ich anfangs nicht gesehen. :)

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