EU Grundrechtecharta

EU Grundrechtecharta

Liebe Abgeordnete der EU,
Wenn Ihr die Charta der Grundrechte mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und auf körperliche Unversehrtheit, dem Recht auf Datenschutz, dem Schutz vor Diskriminierung, dem Recht auf Bildung und würdige Arbeitsbedingungen, eben der Würde des Menschen und so, wenn Ihr diese Charta also in den Druck gebt, nehmt Ihr bitte das vierlagige, weiße samtweiche Papier – alles andere kratzt so am Arschloch.

Danke.

11 Responses »

  1. und was hat die eu-grundrechtecharta mit den in den links aufgeführten dingen zu tun, die sich hauptsächlich mit dem handeln nationaler behördern befassen?

  2. >Wer hat diese Charta ausgearbeitet?
    Ein Konvent.

    >Wer hat sie unterschrieben?
    Der Kommissionspräsident, der Parlamentspräsident und der Ratspräsident.

    >Wem gilt sie?
    In erster Linie den EU-Behörden und bei für EU-Recht.

    >Was glaubst Du, wird diese Charta am Verhalten dieser nationalen Behörden ändern?
    Dafür ist sie ja auch nicht gedacht.

  3. pantoffelpunkt, du musst das verstehen, die vorratsdatenspeicherung ist ja auch nur in der eu beschlossen worden, damit hatten deutsche politiker überhaupt nichts zu tun. und wenn es jemanden betrifft, dann nur die daten, die ja gespeichert werden, dass hat mit uns überhaupt gar nichts zu tun. es betrifft ja auch nicht die deutschen daten, sondern nur die europäischen, hat ja eine europäische institution verabschiedet… (wo liegt dieses europa eigentlich?)

    zum glück haben wir das eu parlament nicht gewählt und haben kein mitspracherecht bei solchen gesetzen, sonst hätten wir ja eine verantwortung an dem ganzen…

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