Erster!

10. Dezember 2007, 23:40 Uhr von pantoffelpunk

Gnihihi!

16 ma was gesacht

  1. Strike!

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  2. Stimmt nicht ganz… Google wertet deine Suchanfragen (IP-Adresse) aus und entsprechend ist das Resultat (ein Hoch auf die Datensammlung)… bei mir auf Platz 1:

    de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Schäuble

    dann Nummer 2:

    http://www.wolfgang-schaeuble.de/

    und schliesslich auf 3 endlich:

    http://www.schaeuble-wegtreten.de

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  3. Bei mir ist schäuble-wegtreten.de auf Platz 2.

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  4. bei mir ist schauble-wegtreten.de auf platz 2, hinter wikipedia, aber immer noch vor schäuble himself. eigentlich ist es ja auch egal, es zählt das beweisfoto des pantoffelpunks!

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  5. Glückwunsch. Allerdings ist es, nüchtern betrachtet, nicht wirklich eine Leistung, Rollfgang an Relevanz zu übertreffen ;-)

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  6. Der Vollständigkeit halber: Bei mir ist es wie bei sv und redblog: Wegtreten nach Wikipedia auf 2, aber immer noch vor HIMSELF.

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  7. Guckt Euch den screenshot ganz genau an und macht mir nach: Kreuz bei “Such nach Seiten aus Deutschland” und plupps, fällt wikipedia.org weg.

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  8. @ pantoffelpunk: na das hast du ja geschickt eingefädelt

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  9. Und? Tritt er nun zurück?

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  10. Also bei mir ist Schäuble! Wegtreten! auf Platz zwei :-S

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    gesacht am 11. 12. 2007 um 13:12 Uhr
    von i
  11. ist doch egal ob erster oder anderthalbter .. Ehre wem Ehre gebührt!

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    gesacht am 11. 12. 2007 um 13:39 Uhr
    von Mea
  12. Gratuliere!
    Wieviele Besucher kommen denn über den Suchbegriff etwa rein? :D

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  13. Enttäuschende 50 pro Tag momentan…

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  14. [...] zum ersten Platz bei Google zu “Schäuble” gratulieren, aber dann fand ich da so eine entzückende Google-Werbung [...]

  15. *Hut ab und verneig*

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    gesacht am 12. 12. 2007 um 17:22 Uhr
    von Mozilla

Sach ma was...

WICHTIG: Sollte der oben eingetragene Link auf eine rein gewerbliche Seite führen, behalte ich es mir vor, für die hier platzierte Werbung Gebühren einzufordern. Der Rechnungsbetrag errechnet sich wie folgt: 150,- € x pagerank der beworbenen Seite. Er wird jedoch mindestens 300,- € betragen. Mit Klicken des Absenden-Buttons erkennen Sie diese Regelung an und verpflichten sich, die Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.



Datum: Montag, 10. Dezember 2007 um 23:40
Kategorie: Schäuble-Content
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