Polizei, Justiz und Grundgesetz
4. September 2008, 09:17 Uhr von pantoffelpunkAls ich um 1988 herum nach einem Bambule-Wochenende in der Hafenstraße in die heimatliche Provinz in Nordfriesland zurücktrampte, wurde ich von einem jungenBullenschwein Polizisten mitgenommen, der völlig am Ende war. Er sei doch zur Polizei gegangen, um in seinem Heimatdorf dafür zu sorgen, dass es allen gut gehe. Die Gewalt, die er an diesem Wochenende in HH auf beiden Seiten erlebt hat, hat ihn an seiner Berufswahl erheblich zweifeln lassen. Dieses Erlebnis hat mir wiederum auch nach zahlreichen negativen Erlebnissen mit der Staatsmacht in relativ jungen Jahren klar gemacht, dass nicht alle “Bullen” Schweine sind, sondern tatsächlich Menschen mit eigenen Schicksalen in den Kampfanzügen stecken.
Aber einige Staatsdiener in Exekutive und Judikative machen es einem schon immer wieder schwer, an diesem Codex festzuhalten. Menschen, die regelmäßig an Demonstrationen teilnehmen, wissen wovon ich spreche. Zum Beispiel von fiesen Tränengas-Attacken (Sekunde 25)…
…oder den folgenden Vorkommnissen beim Klima- und Antirassismuscamp in Hamburg, wo ein stockschwingender Ordnungshüter einen Kameramann schlug und ihm den offiziellen Presseausweis abnahm.
Natürlich waren weder Name noch Nummer des betreffenden Schlägers in grün blau schwarz herauszufinden und so ist es unseren Beamten eben möglich, Grundrechte nach Gutdünken einzuschränken, nach Lust und Laune eben.
Doch selbst wenn es zu einer konkreten Anklage kommen würde, hat ja kein Polizist zu befürchten, mehr als ein Jahr zu bekommen – selbst bei fahrlässiger Tötung aus Desinteresse oder Dummheit, wer weiß es in diesem Fall schon?
Denn statt ihn nach Hause oder wenigstens aufs Revier zu fahren, brachten die beiden Beamten den [völlig betrunkenen, Anm. pp] 18-jährigen Gymnasiasten – offenbar aus Bequemlichkeit – gerade so weit, dass sie örtlich nicht mehr zuständig waren, und setzten ihn einfach am Straßenrand ab. Wenig später wurde der Schüler, mitten auf der Straße sitzend, von einem Auto überfahren.
Die Beamten erhielten jeweils 9 Monate auf Bewährung, bei einer Strafe ab einem Jahr – ob mit oder ohne Bewährung – verlören die Angeklagten ihren Beamtenstatus und müsste aus dem Dienst suspendiert werden. Ich bin gespannt auf die Neuauflage des Prozesses.
Zum Thema nur am Rande passend, aber dringend lesenswert ist da redblogs Zitate-Gegenüberstellung von Chefalkoholiker Franz-Josef Wagner und Max Reimann zum Thema Grundgesetz.