Die Pflicht ruft.

Die Pflicht ruft.

In Artikel 79 des Grundgesetzes werden mittels eines Herings der sogenannten Ewigkeitsklausel bestimmte Grundfeste der demokratischen Ordnung der Bundesrepublik auf ewig geschützt:

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Artikel 20 GG, der unter dem Schutz dieser Ewigkeitsklausel steht, mithin nicht und niemals nicht änderbar ist – da können Herr Schäuble und Frau von der Leyen noch so viel Terrorgefahr und Kinderpornoindustrie herbeifantasieren – besagt in Absatz 2:

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Dieses Prinzip der Gewaltenteilung wurde soeben durch die große Koalition (ohne merklichen Widerstand der Grünen) aufgehoben.

Weiter heißt es in Artikel 20:

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Da weder unsere von Franziska initiierte Petition, noch zahlreiche Demos, noch kritische Berichte in fast sämtlichen Medien, noch die Aussagen von Spezialisten und Betroffenen dazu geführt haben, umdenken zu lassen, scheint Abhilfe nicht möglich und wir sollten uns alsbald überlegen, wie es anders geht.

Tschingderassa-BUMM!

BUMM!

18 Responses »

  1. hmmm,…
    jaja, hört sich logisch an…
    Da wird man ja grundsätzlich dazu aufgefordert, etwas zu unternehmen!

    Aber ist es in unserem Polizeistaat nicht ähnlich wie aktuell im Iran, bei dem man um sein Leben/Freiheit fürchten muss wenn man sich gegen die Regierung stellt?

  2. Der Punk spricht klar und wahr.

    Und ich dachte auch noch die Herrn und Damen im Bundestag, aber zumindest die Minister, seien auf das Grundgesetz vereidigt, die müssen sich also quasi vom Volk auf die Fresse hauen lassen ;-)

  3. @karle:
    Ja das ist wohl so, dennoch muss man wohl die Risiken eingehen.
    Freiheit und demokratie sind nichts wert wenn man sie nicht erkämpft.
    Man merkt ja wie die Deutschen mit der ihnen geschenkten „Demokratie“ die letzten 60 Jahre umgegangen sind.

  4. „…kritische Berichte in fast sämtlichen Medien…“

    Hab ich die verpasst?
    Im Staatsfernsehen waren es 2-3 Beiträge (man suche bei youtube nach ZAPP und „von der Leyen“ + ZAPP und „sperrungen im internet). Viel mehr wird dabei nicht zu finden sein.

    Privatfernsehen: Weitestgehend Fehlanzeige.

    Und die Zeitungen online haben sich alles in allem auf jeweils 2-4 Beiträge zu dem Thema beschränkt; welche noch dazu keineswges immer kritisch waren.

    Ich erinnere noch an das BKA-Gesetz!
    Das hat den Journalismus direkt betroffen – interessiert hat’s die Medien bzw. den Online-Journalismus kaum.

    Hoffnungslos

  5. “Sie, meine Damen und Herren, haben diesem Grundgesetz zugestimmt. Wir unterschreiben nicht. Es wird jedoch der Tag kommen, daß wir Kommunisten dieses Grundgesetz gegen die verteidigen werden, die es angenommen haben.”

  6. Hinweise auf Artikel 20(4) machen seit einiger Zeit die Runde. Man beachte aber den Teil „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Erstmal haben wir noch Urteile des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, bevor wir die Mistgabeln aus dem Keller holen. Und die Bürger haben diesen September die Möglichkeit, die Verfassungsfeinde abzuwählen (hoffentlich tun das die „ich hab schon immer CDU/CSU/SPD gewählt“-Ankreuzlemminge auch mal… *träum*).

  7. So betrachtet wird das Recht zum Wiederstand zur Pflicht. Allerdings wird man dann in den angeblich so kritischen Medien auf alle Ewigkeit als Terrorist oder/und Kinderficker gebrandmarkt sein. Also… hätte jemand Lust, sich für die Freiheit zu opfern? Also ich kann vor übernächster Woche leider nicht.

  8. Ich bin relativ neu hier, sympathisiere aber schon immer mit menschen die so denken wie hier bei pantoffelpunk.

    Ich frage ich, ob der Blog von „pantoffelpunk“ (falls eine weitere Zensur im Internet stattfindet) zu den Seiten gehört die gesperrt werden würden?!

    Oder ob gar schon irgendwelche Staatlichen Behörden heimlich mitlesen oder gar Beiträge schreiben?

    Man hört ja auch immer wieder das V-Männer bei Demos den ersten Stein werfen?!

    Im Grunde kann das Internet auch als Großdemo verstanden werden (?) und das staatliche Interesse an der Streuung von Fehlinformationen wäre doch in diesem Fall sehr groß, oder?

    Gibt es hierzu schon irgendwelche Erfahrungen von Blogbetreibern?

  9. @2 – die werden zwar darauf vereidigt, haben es aber nicht gelesen. Man kann aber beim Bundestag bis zu 3 Grundgesetze anfordern und sie einem Politiker eigener Wahl aushändigen. Vielleicht daß er jetzt, im Urlaub, mal die Zeit findet ….

    Eines der drei sollte man aber -bevor auf das Grundgesetz ein Stopschild gedruckt werden muß- wasserdicht verpacken und im Garten vergraben, damit man seinen Enkeln dereinst einmal zeigen kann, daß es freiheitsliebende Menschen gab, die so etwas einmal geschrieben (und gemeint!) haben.

  10. 20/4 ist doch nur ein Beruhigungsartikel.

    „…wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

    Andere Abhilfe ist in Form von Klagen im weltbesten Rechtsstaat (frei nach Wiefelspütz) immer noch möglich. Und wenn die Gerichte (vor allem natürlich das Verfassungsgericht) entscheiden sollten, daß die neuen Gesetze nicht verfassungswidrig sind, dann wird „diese Ordnung“ eben nicht beseitigt, damit ergibt sich auch, daß man dann kein Recht zum Widerstand hat. Selbst wenn es 99% der Bevölkerung anders sähen, entscheidend wäre die Sichtweise der obersten Richter. Sollten es allerdings wirklich 99% anders sehen, könnten diese natürlich auch anders wählen.

    Gäbe es eine erfolgreiche Revolution, die die bisherige Ordnung beseitigt, dann wäre das Grundgesetz sowieso obsolet. Somit bedürfte es auch keiner Rechtfertigung wie beispielsweise 20/4, denn der Gewinner beschlösse eh eine neue Ordnung und würde die Revolution kaum im Nachhinein strafrechtlich sanktionieren.

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