Schäuble-Remix-Wettbewerb

11. August 2009, 17:37 Uhr von pantoffelpunk

netzpolitik.org ruft zum Remix-Wettbewerb auf, dem wird auch Folge geleistet und jetzt droht die Fotografin des Originals mit – und das im rechtsfreien Raum.

Grenzenloser Wahnisnn

Ich sehe den Wettbewerb durch das Recht auf Satire geschützt, aber da kann man sich ja auch nicht drauf verlassen.

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  5. Ein Monat “Schäuble! Wegtreten!”

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7 ma was gesacht

  1. Abmahnungen sind cool. Da klingelt die Kasse und der Pirat beantragt ALG II. Ja, lasst uns redingsen, bis der letzte Holzkopf/In gemerkt hat, wie sehr wie ihn/sie lieben.
    Es lebe die Kreativität der Gegenwehr – und Donald Duck.

  2. [...] mehr fragen, wenn ich lese, dass er heute T-Mobile wegen der iPhone-Werbung abmahnen ließ. Der Punk bloggt wieder selber, ich finds fein. Und ansonsten rat ich einfach mal wieder zu fefe das wird sonst zu viel [...]

  3. man beachte den Hinweis unten in der orangefarbenen Box auf http://www.bilder.cdu.de/index1.html xD!1!! also mal bitte überall die cdu page angeben in 2×2 px und gut is

    gesacht am 11. 08. 2009 um 23:58 Uhr
    von derManu
  4. hrhr, sehr fein – wenn ich wegen des Fensters auch eher auf ICE tippe ;-)

  5. Klageandrohung offenbar vom Tisch:

    http://www.lawblog.de/index.ph.....ht-klagen/

    Dafür ist eine Fußgängerzone offenbar ein rechtsfreier Raum:
    http://www.dirkvongehlen.de/in.....erletzung/

  6. Wie sonst hätte man weiterhin von dem rechtsfreien Raum sprechen können?
    http://img256.imageshack.us/im.....kate08.jpg

  7. Was ist das nur für eine Welt geworden, in der man immer nur verklagen, prozessieren und gegeneinander ankämpfen muss. Offenbar gibt es zuwenig ernsthaftere Probleme, über die man sich Gedanken machen muss…


Sach ma was...

WICHTIG: Sollte der oben eingetragene Link auf eine rein gewerbliche Seite führen, behalte ich es mir vor, für die hier platzierte Werbung Gebühren einzufordern. Der Rechnungsbetrag errechnet sich wie folgt: 150,- € x pagerank der beworbenen Seite. Er wird jedoch mindestens 300,- € betragen. Mit Klicken des Absenden-Buttons erkennen Sie diese Regelung an und verpflichten sich, die Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.



Datum: Dienstag, 11. August 2009 um 17:37
Kategorie: Schäuble-Content
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