Endlich mal eine erfreuliche Nachricht und ein staatlicher Angestellter, der nicht komplett am Rad dreht.

Endlich mal eine erfreuliche Nachricht und ein staatlicher Angestellter, der nicht komplett am Rad dreht.

Der Greifswalder Verfassungsrichter Helmut Wolf hält das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Vorratsdaten-Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig. Er halte die angekündigten Verfassungsbeschwerden für „sehr aussichtsreich“, sagte der Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern in einem Gespräch mit dpa. „Ich bin davon überzeugt, dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist.“

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