Mügeln: Endlich handelt die Staatsmacht!
27. August 2007, 00:49 Uhr von pantoffelpunkWie erst eben bekannt wurde, ist die Staatsmacht im Fall Mügeln endlich tätig geworden und geht entschieden gegen die Gewalttäter vor. Als wichtigster Entwicklungsschritt im Umgang des Staates mit dem Überfall dürfte gelten, dass das Kind endlich beim Namen genannt wird:
Noch in Haft befanden sich gestern drei [...] »Terrorismusverdächtige«.
Und entsprechend dieses deutlichen und sehr konkreten Vorwurfes, der auch zugleich Exempel und Zeichen dafür ist, dass sich der Staat rechten Terror nicht mehr gefallen lässt, fand dann auch die Festnahme statt:
[...] Über die Festnahme wurden schockierende Details bekannt. Die drei sollen von der Polizei »krankenhausreif geschlagen und wie Guantánamo-Häftlinge behandelt« worden sein, heißt es in einer [...] Erklärung [...]
Das Fahrzeug, in dem die drei unterwegs waren, wurde »einem blitzartigen Überfall gleich« blockiert und »abrupt zum Stehen gebracht«, wird der Hergang geschildert. »Dann wurden die Scheiben eingeschlagen und die Insassen durch die herausgebrochenen Fensterscheiben nach draußen gezerrt«, wobei sie »Schnittverletzungen an verschiedenen Körperstellen« erlitten.
»Den Verhafteten wurden Säcke über die Köpfe gezogen, alle drei wurden in dünne, weiße Plastik-Overalls gesteckt«, heißt es weiter. »Sie mußten gefesselt über einen langen Zeitraum auf der Straße liegen. [...] wurden die drei und der später festgenommene [...] mit großer medialer Inszenierung im Helikopter nach Karlsruhe geflogen.«
Man mag einwenden, dass diese Maßnahmen überzogen gewesen sein können, doch man bedenke, dass die Beschuldigten das Leben der acht verfolgten Inder akut gefährdet und den Tod der Beteiligten während des Gewaltexzesses mindestens fahrlässig in Kauf genommen haben. Darum sind auch die Haftbedingungen entsprechend scharf angeordnet worden:
Nach Angaben [...] sind die Gefangenen »einzeln und von anderen Gefangenen isoliert« 23 Stunden täglich allein in einer sechs bis acht Quadratmeter großen Zelle mit Toilette und »Waschbecken mit kaltem Wasser«. Bezeichnendes Detail: Als Axel H. [...] erstmals »Familienbesuch« erlaubt wurde, habe man seinem siebenjährigen Sohn »nicht gestattet, seinen Vater zu umarmen oder zu berühren«.
Was mag die Staatsmacht angetrieben haben, die beschuldigten rechten Schläger nach §129 zu behandeln, was für Mörder und Schläger aus dem rechten Spektrum doch eher untypisch ist?
Eine »terroristische Vereinigung« [...] nach dem Strafgesetzbuch eine Bande, die auf Mord, Totschlag, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen, erpresserischen Menschenraub oder Geiselnahmen aus ist.
Gnihihi, gar nichts natürlich, die Zitate von oben stammen aus dem Bericht des Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens über die Festnahme und die Haft derer, die verdächtigt werden, drei Bundeswehr-LKW anzuzünden versucht zu haben.
Im Falle Mügeln liegt die Sache ja ganz anders:
Die Polizei geht nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen davon aus, dass es sich bei dem Gewaltausbruch in der Nacht zu Sonntag nicht um einen ursächlich rechtsextremen Angriff gehandelt hat. Auslöser soll eine Rangelei im Festzelt gewesen sein, die eskalierte.
Ich war ja nur 17 Tage weg und es ist einfach alles beim Alten geblieben.
Bislang ermittelt die Staatsanwaltschaft Leipzig in dem Fall gegen zwei junge Männer aus Mügeln im Alter von 21 und 23 Jahren. Den Verdächtigen wird vorgeworfen, sich aktiv an den Angriffen gegen die Inder beteiligt zu haben. Sie waren bereits am Sonntag vorläufig festgenommen worden, kamen zunächst jedoch wieder auf freien Fuß.
Da bin ich doch beruhigt. Und immer daran denken: “Das bisschen Totschlag bringt uns nicht gleich um!”