IHK, #penispferd

2. April 2012, 23:59 Uhr von pantoffelpunk

Meine Antwort auf den Beitragsbescheid und die Mahnungen der für die letzten Jahre:

Sehr geehrte Frau Dingenskirchen,

etwas bestürzt muss ich Ihren Beitragsbescheid vom 14.03.2012 zur Kenntnis nehmen und möchte dazu wie folgt Stellung nehmen:

1. Ich habe niemals die Mitgliedschaft in der IHK beantragt.
2. Ich habe niemals irgendwelche Dienste der IHK in Anspruch genommen.
3. Die IHK spricht, wenn sie sich politisch äußert, nicht für mich, im Gegenteil sind und waren alle von der IHK getätigten Äußerungen, die ich den Medien entnehmen konnte, das genaue Gegenteil von dem, was ich politisch vertrete.
4. Die IHK hat mich also nicht nur nicht vertreten, sondern sie vertritt und vertrat Standpunkte, die ich seit Jahren bekämpfe.

Insofern werden Sie Verständnis dafür haben, dass ich Ihre Rechnung als gegenstandlos betrachte.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr pantoffelpunk

flattr this!

10 ma was gesacht

  1. [...] IHK, #penispferd | pantoffelpunk Tja, das ist der Nachteil am professionellen Fotografendasein: Zwangsmitgliedschaft in der Kammer. Als Grafikdesignerin habe ich die Fotografen immer ein Stück weit darum beneidet, daß ihre Berufsbezeichnung geschützt ist und nicht einfach so von jedem Kamerabesitzer genutzt werden darf (anders als bei uns, wo sich jeder so nennen darf – und das auch tut – der sich die Adobe CS gekauft oder raubmordkopiert hat oder einen Bleistift in die Hand nehmen kann, ohne sich damit ins Auge zu stechen). [...]

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  2. Den Spass mit denen kenne ich, war dort auch gezwungenermaßen jahrelang beitragspflichtig, ohne eine Gegenleistung in Anspruch zu nehmen. Dafür bekam ich aber zweimonatlich ein inhaltsleeres Magazin auf teuerstem Papier gedruckt.
    Mein Vorschlag per Mail, mich von ihrem Blatt auszunehmen und dafür den Zwangsbeitrag um ca. 30 Cent zu reduzieren, brachte mit gleich eine Erwiderung des lokalen IHK-Präsidenten ein, der mir vorwarf, wegen solch unsolidarischer Typen wie mir ginge das Abendland unter (zusammengefasst).
    Hatte da wohl eine neuralgischen Punkt erwischt, anscheinend steht die Daseinsberechtigung der IHKn (bzw. deren Finanzierung) auf ähnlich tönernen Füßen wie bei GEZ, GEMA, Kirchen.

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    gesacht am 03. 04. 2012 um 19:24 Uhr
    von schläfer
  3. Au fein, das wird spannend.

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    gesacht am 04. 04. 2012 um 19:20 Uhr
    von MaxR
  4. Großartig! Bin sehr auf die Antwort gespannt. Das könnte noch sehr unterhaltsam werden…

    :)

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  5. Ich schreibe seit jeher auf die kurz NACH dem Fälligkeitstermin überwiesenen Beiträge in den Verwendungszweck:
    WOFUER IST DIESE UNFREIWILL
    IGE ZWANGSMITGLIEDSCHAFT EI
    GENTLICH GUT

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    gesacht am 10. 04. 2012 um 07:02 Uhr
    von DigiTalk
  6. Und? Was kommt als Antwort?
    Was bringts?
    Nichts?

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    gesacht am 10. 04. 2012 um 07:57 Uhr
    von MaxR
  7. @MaxR: Also, bisher habe ich in 9 Jahren Selbstständigkeit (mit 1,5 Jahren Quasi-Pause) nicht einen Pfennig Beitrag gezahlt. Die Mahnungen der ersten 7 Jahre sind bereits offiziell ad acta gelegt.

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  8. Ich hatte zwar DigiTalk gemeint … zahlen, aber dafür mit bösem Kommentar, den eh niemand liest, dürfte kaum irgendeine Reaktion hervorrufen, geschweigge denn erfolgreich sein.

    SEHR INTERESSANT zu wissen, daß Du nicht zahlen mußt – diese Zwangsmitgliedschaftsbeiträge zum Zunftsystem scheinen also selbst nach Ansicht der Zunftmeister auf eher tönernen Füßen zu stehen.

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    gesacht am 13. 04. 2012 um 16:14 Uhr
    von MaxR
  9. @MaxR: Naja, das bringt zumindest ein wenig Befriedigung, dass man mal Luft abgelassen hat.
    Mit einer Reaktion rechne ich auch gar nicht.

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    gesacht am 13. 04. 2012 um 16:19 Uhr
    von DigiTalk
  10. Lustig wird das nicht werden – mein Chef macht das seit Jahren so und am Ende kommt der Gerichtsvollzieher, nimmt viel Geld mit und wir warten dann auf das nächste Mal …

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Sach ma was...

WICHTIG: Sollte der oben eingetragene Link auf eine rein gewerbliche Seite führen, behalte ich es mir vor, für die hier platzierte Werbung Gebühren einzufordern. Der Rechnungsbetrag errechnet sich wie folgt: 150,- € x pagerank der beworbenen Seite. Er wird jedoch mindestens 300,- € betragen. Mit Klicken des Absenden-Buttons erkennen Sie diese Regelung an und verpflichten sich, die Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.



Datum: Montag, 2. April 2012 um 23:59
Kategorie: zermatschtes
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