Hardcore bleibt unser.

Hardcore bleibt unser.

Eine Fleischmütze aus Niedersachsen hat sich den Begriff „Hardcore“ als Marke für etliche Bereiche schützen lassen. Einziger Hintergrund ist sicher die Absicht, tausende von Weltnätzläden zu verklagen, die Hardcore-Shirts, -Badges, -Kapuzis, – Unterhosen und -Lümmeltüten verkaufen. Weil: Das gibt es ja alles schon, darum scheint mir die Eintragung auch blanker Tinnef und wie Spreeblick recherchiert hat, gab es da auch schon andere gescheiterte Versuche, darum bleibe ich da ganz entspannt und poste, statt hier jetzt noch ellenlange Texte zu schreiben, einfach das hier gefundene Poster „Hardcore is more than music“…

Hardcore bleibt unser!

… und verlinke ein schönes Shirt von hc-merch , dass ich selberverständlich auch besitze.

Weiterträumen.

6 Responses »

    • Das ist abhängig von der Anzahl der Klassen und der Länder, für die er seine Marke schützen lässt. Wie das NPD-Blog auflistet, sind es ja nicht ganz wenig Bereiche, wobei ich jetzt nicht genau weiß, welche Bereiche in eienr Klasse zusammengefasst werden, es sieht aber so aus, dass es sich um eine oder zwei handelt (Textilien). Das heißt, dass er, so er sich das nur für Deutschland schützen lässt, wohl nicht in den vierstelligen Bereich kommt und alle 10 Jahre 750,- plus aktuelle Gebühr pro Klasse nachzahlen muss. Oder so. Das witzigste ist ja im Zusammenhang die Eigenbezeichnung des Amtes: „Die Zentralinstitution für den Schutz geistigen Eigentums in Deutschland“, gnihihi. Nazis. Geistiges Eigentum. Klingelt´s? Muharrharrharr!

  1. Kein Problem, setze mich damit ganz aktuell so wie so auseinander, Gebrauchsmuster, geschmacksmuster, Bildmarke, hastenichjesehen. Zum prOn: Nö, so lange er sich die Marke nicht für Filme sondern für Musik und Textilien schützen lässt, können die friedlich koexistieren – es sei denn, Beate Uhse will T-Shirts mit der Aufschrift „Hardcore“ produzieren und verkaufen, wobei mir die Idee grad sehr smart daherkommt. :-)

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