Online-Durchsuchung nur bei Terrorgefahr
27. Februar 2008, 23:50 Uhr von pantoffelpunkHeissa juchee! Die Kritiker sind beruhigt, weil Online-Durchsuchungen u.a. nur “bei Bedrohungen, die den Bestand des Staates gefährden” erlaubt sind, aber wenn schon jugendliche Nepp-Anrufe bei unwichtigen Bürgermeistern unwichtiger Kuhdörfer den Staatsschutz auf den Plan rufen, wenn Du Dich des Terrorismus´ verdächtig machst, weil Du komplizierte Fremdwörter kennst oder
oder das umständliche Umschreiben bekannter Gegenstände als verdächtig konspirativ gewertet wird und Hausdurchsuchungen und mehr zur Folge hat, mithin nichtigste Kleinigkeiten so hingelogen werden, dass ruckzuck eine Gefährdung des Staates draus wird und auch sonst von Staats wegen auf Recht und Gesetz geschissen wird, frage ich mich: Was haben wir denn jetzt heute genau gewonnen?
Andererseits habe ich heute auch einmal mehr gedacht, dass die Angst vor Terror vielleicht gar nicht so unbegründet ist – oder glaubt jemand, dass verlogene Kackbratzen so offen mit der rechten Szene sympatisierende Bürgermeister wie Herr Deuse aus Mügeln auf Dauer ohne effektiven Widerstand Ihr schmutziges Spiel spielen können?
Ich hoffe nicht.